.

Auftrag­nehmer - AGB

Nutzungsrechte und projektbezogene Materialien

  1. Der Auftragnehmer räumt der AGENTUR an allen im Rahmen des jeweiligen Einzelauftrags erstellten und gelieferten Arbeitsergebnissen, einschließlich vereinbarter Rohmaterialien, offener Dateien, Quellcodes, Projektdateien und sonstiger projektspezifischer Zwischenstände, die ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Werknutzungsrechte ein, soweit im Einzelauftrag nichts Abweichendes geregelt ist. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Unterlizenzierung an Endkunden der AGENTUR. Der Auftragnehmer wird auf Anforderung alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen vornehmen und Erklärungen abgeben, die zur Sicherung, Dokumentation oder Durchsetzung dieser Rechte erforderlich sind. Das vereinbarte Honorar gilt diese Rechteeinräumung vollständig ab.
  2. Die Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich im White-Label-Modell, soweit projektbezogen nichts Abweichendes abgestimmt ist. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Namensnennung oder sonstige Credits gegenüber der AGENTUR oder deren Endkunden besteht nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Eine Nutzung der erstellten Leistungen als Referenz auf der Website, im Portfolio oder in sozialen Netzwerken des Auftragnehmers ist erst nach Veröffentlichung durch den Endkunden zulässig. Eine Nutzung vor Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Bekanntgabe an die AGENTUR und kann nur bei wichtigen Gründen untersagt werden. Die berechtigten Geheimhaltungs-, Marken-, Wettbewerbs- und Kundeninteressen der AGENTUR und des Endkunden sind dabei stets zu wahren.
  4. Sämtliche Rechte, Titel und Anteile an Marken, Vorlagen, Kundendaten, Strategien und sonstigem Material der AGENTUR oder des Endkunden verbleiben ausschließlich bei der jeweiligen Rechteinhaberschaft. Dem Auftragnehmer wird daran nur ein auf den Projektzweck begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
  5. Allgemeines Know-how des Auftragnehmers, vorbestehende oder unabhängig entwickelte Templates, Libraries, Presets, Methoden, Workflows, Tools, Snippets und sonstige nicht projektspezifische Grundlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Soweit solche Bestandteile für die Nutzung, Wartung oder Weiterentwicklung des konkreten Arbeitsergebnisses erforderlich sind, erhält die AGENTUR daran ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im dafür erforderlichen Umfang.

Abnahme, Mängel und Leistungsabweichungen

  1. Nicht vertragsgemäße Leistungen liegen insbesondere dann vor, wenn Leistungen vom jeweiligen Einzelauftrag, dem Briefing, den freigegebenen Anforderungen oder den vereinbarten Qualitätsstandards erheblich abweichen.
    1. Abnahme, Feedback und Beanstandungen erfolgen zeitnah nach Lieferung. Soweit im Einzelauftrag nichts Abweichendes geregelt ist, sind je Deliverable bis zu zwei Feedback- bzw. Revisionsschleifen umfasst. Versteckte Mängel können auch danach innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung gerügt werden.
    2. Liegt ein Mangel vor, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen innerhalb angemessener, von der AGENTUR unter Berücksichtigung des Projektdrucks bestimmter Frist auf eigene Kosten nachzubessern.
  2. Schlägt die Nachbesserung trotz angemessener Gelegenheit endgültig fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie unberechtigt, kann die AGENTUR den Preis angemessen mindern, die Mängelbehebung im erforderlichen Umfang durch Dritte vornehmen lassen oder den betroffenen Einzelauftrag aus wichtigem Grund kündigen.
    1. Eine Kostenweitergabe an den Auftragnehmer kommt nur insoweit in Betracht, als die Mehrkosten auf einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen und nach den Umständen des Einzelfalls angemessen sind.
    2. Änderungen des Geschmacks, der Kampagnenstrategie oder nachträgliche Konzeptanpassungen nach Freigabe stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sondern gelten als gesondert zu vergütende Zusatz- oder Änderungsleistung, sofern sie nicht bereits im Einzelauftrag umfasst sind oder auf einer Abweichung von verbindlichen Vorgaben beruhen.
  3. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei leichter Fahrlässigkeit nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden; bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit gilt nicht für Verletzungen von Vertraulichkeits-, Datenschutz- oder Rechteeinräumungspflichten sowie nicht für Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen. Im Übrigen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Vertraulichkeit, Datenschutz und Zugangsdaten

  1. Vertrauliche Informationen sind alle nicht offenkundigen geschäftlichen, technischen, kreativen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen einer Partei oder des Endkunden, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit offengelegt, zugänglich gemacht oder vom Auftragnehmer im Rahmen des Projekts erlangt oder erstellt werden.
  2. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die a) ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind oder werden, b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, c) rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder d) unabhängig ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
  3. Als vertrauliche Informationen des Endkunden gelten insbesondere Briefings, Konzepte, Preis- und Angebotsinformationen, Kundendaten, Strategien, Inhalte vor Veröffentlichung, Quelldateien, Quellcodes, offene Design-Dateien, Rohdaten, Projektdokumentation und sämtliche Informationen über das Bestehen und den Inhalt konkreter Einzelaufträge.
  4. Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Einzelauftrags verwenden und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich und zulässig ist. Bei Vertragsende oder auf Aufforderung der AGENTUR sind vertrauliche Unterlagen und Kopien herauszugeben, zu löschen oder nach Weisung der AGENTUR datenschutzkonform zu vernichten.
  5. Zugangsdaten und digitale Infrastruktur. Sämtliche vom Projekt betroffenen Passwörter, Zugangsdaten, API-Keys, Administrationsrechte und vergleichbaren Berechtigungen sind vom Auftragnehmer sicher zu verwahren, ausschließlich projektbezogen zu verwenden und bestmöglich vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur im nach diesen AGB zulässigen Umfang gestattet. Nach Projektende oder auf Aufforderung der AGENTUR sind diese unverzüglich zurückzugeben, sicher zu löschen oder an die AGENTUR zu übergeben.

Kundenschutz und Auftreten gegenüber Endkunden

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während laufender Agenturprojekte sowie für einen Zeitraum von achtzehn (18) Monaten nach Abschluss des letzten gemeinsamen Einzelauftrags keine laufende Geschäftsbeziehung mit solchen Kunden der AGENTUR direkt oder indirekt zu umgehen, für die der Auftragnehmer im Rahmen eines Agenturprojekts tatsächlich tätig war oder die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt nachweislich durch die AGENTUR eingeführt wurden.
  2. Nicht erfasst sind bloße Markt- oder Branchenkontakte, allgemein zugängliche Kontakte, rein zufällige Begegnungen sowie Anfragen von Privatpersonen oder sonstigen Dritten, die dem Auftragnehmer nicht als konkrete Agenturkunden zugeordnet oder von der AGENTUR vermittelt wurden.
  3. Anfragen solcher geschützten Kunden zu Folgeaufträgen oder Erweiterungen, die in engem Zusammenhang mit einem AGENTUR-Projekt stehen, hat der Auftragnehmer unverzüglich an die AGENTUR weiterzuleiten. Eine direkte Zusammenarbeit ist insoweit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AGENTUR zulässig.
  4. Tritt der Auftragnehmer im Rahmen eines Projekts gegenüber Endkunden oder sonstigen Projektbeteiligten sichtbar in Erscheinung, erfolgt dies im Namen der AGENTUR und im Einklang mit dem vereinbarten White-Label-Auftritt. Eigenwerbung, das aktive Anbieten eigener Leistungen oder das Verteilen eigener Werbemittel am Einsatzort sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AGENTUR zulässig.
  5. Bei schuldhaften Verstößen gegen die vorstehenden Kundenschutzpflichten kann die AGENTUR Unterlassung, Auskunft und den Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Auftragnehmer schuldet dabei zumindest die der AGENTUR entgangene branchenübliche Vermittlungs- oder Projektmarge, mindestens jedoch 20 % des Nettoauftragsvolumens des umgangenen Folgeauftrags, unbeschadet eines darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schadens.

Laufzeit, Beendigung und Folgen der Beendigung

  1. Diese AGB gelten für die jeweilige laufende Geschäftsbeziehung in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Fassung. Einzelaufträge können von der AGENTUR aus sachlichem Grund, insbesondere bei Projektstopp, Budgetänderung, Kundenkündigung oder erheblicher Störung der Zusammenarbeit, nach Maßgabe des Einzelauftrags oder dieser AGB angepasst oder beendet werden.
  2. Eine Beendigung der laufenden Zusammenarbeit oder ein Widerspruch gegen künftige Beauftragungen durch den Auftragnehmer berührt laufende Einzelaufträge nicht, sofern die AGENTUR nicht schriftlich einer abweichenden Beendigung zustimmt. Für einzelne Einzelaufträge gelten vorrangig die dort geregelten Laufzeiten, Storno- und Beendigungsbestimmungen.
  3. Das Recht der AGENTUR zur außerordentlichen Beendigung einzelner Einzelaufträge oder der laufenden Zusammenarbeit aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt und den Verstoß trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen beseitigt, soweit eine Behebung möglich und zumutbar ist.
  4. Bei Beendigung eines Einzelauftrags oder der laufenden Zusammenarbeit sind bereits erbrachte, verwertbare und vertragsgemäße Leistungen nach Maßgabe des Einzelauftrags zu vergüten. Zusätzlich sind nur solche bereits freigegebenen Dritt- und Fremdkosten zu erstatten oder abzurechnen, die nachweislich projektbezogen angefallen sind. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers auf entgangenen Gewinn, nicht abgerufene Kapazitäten oder erwartete Folgeaufträge sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Bei Beendigung eines Einzelauftrags, der laufenden Zusammenarbeit oder auf Aufforderung gibt der Auftragnehmer sämtliche von der AGENTUR oder deren Endkunden bereitgestellten Materialien, Zugangsdaten, Werkzeuge und vertraulichen Informationen unverzüglich zurück oder löscht sie nach Weisung der AGENTUR, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  6. Bestimmungen dieser AGB, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus gelten sollen, insbesondere zu Nutzungsrechten, Vertraulichkeit, Kundenschutz, Haftung und Schlussbestimmungen, bleiben auch nach Vertragsende wirksam.

Sonstiges

  1. Abtreten. Rechte und Pflichten aus diesen AGB, aus dem jeweiligen Einzelauftrag oder aus sonstigen schriftlich dokumentierten Beauftragungen dürfen vom Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AGENTUR auf Dritte übertragen werden. Dies gilt nicht für bloße interne Umstrukturierungen des Auftragnehmers, sofern die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, Vertraulichkeit und Kundenschutzpflichten vollumfänglich sichergestellt bleiben.
  2. Geltendes Recht. Die Parteien werden sich bemühen, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, einem Einzelauftrag oder der Zusammenarbeit zunächst einvernehmlich zu lösen. Gelingt dies nicht, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die Parteien halten ausdrücklich fest, dass durch diese AGB oder die jeweilige Beauftragung kein Arbeitsverhältnis, kein freies Dienstverhältnis und kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer handelt als unabhängiger, selbständiger Unternehmer, erbringt seine Leistungen mit eigener Organisation und eigenen Betriebsmitteln, ist in der Einteilung seiner Arbeit frei und unterliegt ausschließlich sachlichen projektbezogenen Vorgaben, Deadlines und zwingenden Endkundenterminen.
  4. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Für die Dauer der Störung verschieben sich betroffene Fristen angemessen. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage an, kann die AGENTUR den betroffenen Einzelauftrag oder die Zusammenarbeit hinsichtlich der betroffenen Leistungen durch schriftliche Mitteilung beenden.
  5. Gesamter Vertrag. Diese Auftragnehmer-AGB bilden zusammen mit den jeweils zugehörigen Einzelaufträgen die vollständige Vereinbarung der Parteien zur jeweiligen Zusammenarbeit und ersetzen frühere mündliche oder schriftliche Absprachen zum Regelungsgegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  6. Die jeweiligen Einzelaufträge und ausdrücklich in Bezug genommene Anlagen sind in ihrer jeweils vereinbarten Fassung Bestandteil dieser AGB.
  7. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  8. Die Parteien werden eine unwirksame, undurchführbare oder fehlende Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Abonniere unseren Newsletter
Bleibe auf dem Laufenden mit unseren Neuigkeiten.
Datenschutz-NL*
© 2025 AGENTUR.STUDIO. All rights reserved.

Kontaktformular

Datenschutzbestimmung*